TVÖD BAT Überleitung: Es gibt kein Übergangsgeld mehr (ArbG Ulm vom 06.09.2006 – 2 Ca 255/06)
Das Arbeitsgericht Ulm entschied kürzlich (Urteil vom 06.09.2006 – Aktenzeichen 2 Ca 255/06), dass nach Ablösung des BAT durch den TVöD ein Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld nach Elternzeit nicht mehr bestehe. Nach § 62 BAT erhielt der Angestellte des öffentlichen Dienstes unter bestimmten Umständen ein Übergangsgeld
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Veröffentlicht am: 9. September, 2006 von RA Felser
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