Arschloch ja, Stasi nein … Beleidigung des Chefs kann zur Kündigung führen
Die mehrmalige Erklärung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, er sei „als Chef ein Ass, aber als Mensch ein Arschloch“, kommt als Grund für eine fristlose Kündigung in Betracht, so das Landesarbeitsgericht Köln aufgrund einer mittels Auslotung der Grauzone zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung im Arbeitsverhältnis gefundenen Entscheidung (LAG Köln, Urteil vom 18.04.2006, 9 Sa 1623/05). Grobe …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 23. August, 2006 von RA Felser
Stichwörter (Tags):




