Author Archives RA Felser

Betriebsübergang nach § 613 a BGB: Man muss sich schon entscheiden, was man will …

sinngemäss mit dieser Begründung wies das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.08.2006 – Aktenzeichen 8 AZR 154/05) die Klage einer Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma zurück. Die Mitarbeiterin wurde ursprünglich von einem Reinigungsunternehmen in einer Klink beschäftigt. Nachdem das Reinigungsunternehmen den Auftrag an einen Wettbewerber verloren hatte, erklärte es der Mitarbeiterin eine Änderungskündigung und bot ihr eine Weiterbeschäftigung in …

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Veröffentlicht am: 25. August, 2006 von RA Felser
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Infratest-Dimap: Mehrheit in Deutschland will den Mindestlohn …

nicht für sich (noch verdient die Mehrheit der Deutschen mehr als den Mindestlohn), sondern politisch, so das Ergebnis einer Umfrage von Infratest dimap. Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mitteilt haben 60 % aller Deutschen dafür gestimmt, dass ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird und zwar ideologiefrei unter Durchbrechung traditioneller Frontlinien. Selbst 44 % aller FDP-Anhänger sind …

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Veröffentlicht am: 25. August, 2006 von RA Felser
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Unkündbar – Arbeitgeber muss konzernweite Weiterbeschäftigung prüfen

Das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 03.05.2006, 9 Sa 1270/05) entschied, dass vor der außerordentlichen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsnehmers eine konzernbezogene Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu erfolgen hat. Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt danach – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass sogar zuvor betriebliche Umorganisationen für erforderlich hält – nur in extremen Ausnahmefällen …

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Veröffentlicht am: 25. August, 2006 von RA Felser
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LAG Köln zu § 613 a BGB: Taxi ist kein Betrieb und auch kein Betriebsteil

Nach § 613 a BGB liegt ein Betriebsübergang vor bei der Übernahme eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Noch kleinere Teile eines Betriebs, denen die notwendige Selbstständigkeit fehlt, lösen dagegen die Folgen des § 613 a BGB nicht aus. Logisch, der Kauf eines Aktenordners verpflichtet also nicht zur Übernahme der Mitarbeiter eines Unternehmens. Streit gibt es …

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Veröffentlicht am: 24. August, 2006 von RA Felser
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Beuys hin oder her: Der Haufen muss weg. Sonst gibt´s die Kündigung im Reinigungsgewerbe

Eine fortgesetzte Schlechtleistung einer Reinigungskraft rechtfertigt – jedenfalls bei zwei vorausgegangenen Abmahnungen deren ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, so das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 13.03.2006, 14 (8) Sa 4/06). Die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma hatte sich angemasst, selbst zu entscheiden, welcher Schmutz weg muss und welcher nicht. Deswegen war es zu Auseinandersetzung mit den Vorgesetzten gekommen, die in …

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Veröffentlicht am: 24. August, 2006 von RA Felser
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