Kündigung wegen mangelhafter Sprachkenntnisse nicht berechtigt
Das Landesarbeitsgericht Mainz (Urteil vom 24.01.2006 – 5 Sa 817/05) kippte eine Kündigung eines Gerüstbauers, die der Arbeitgeber damit begründet hatte, der Arbeitnehmer weise die für seinen Job erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht auf. Das Gericht begründete seine Ansicht, auch unzureichende Sprachkenntnisse könnte der Arbeitgeber nicht zum Anlass für eine Beendigung nehmen, unter anderem damit, dass …
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Veröffentlicht am: 15. März, 2006 von RA Felser
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