Das wird arbeitswillige Beamte bei der Post und den Steuerzahler freuen: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren eines Briefzustellers, der durch Versetzung in den Ruhestand zwangsweise pensioniert wurde, die bisher üblichen Anstrengungen der Deutschen Post AG zur Prüfung einer möglichen Weiterverwendung für unzureichend erklärt und den Zwangs-Ruhestand des arbeitswilligen aber angeblich dienstunfähigen Briefträgers durch Urteil wieder aufgehoben. Hintergrund sind zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die nach dem Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung“ deutlich größerer Anstrengungen der Unternehmen wie Post, Bahn und Telekom vor der Zwangsverrentung von Beamten einfordern. In jüngster Zeit hat die DPAG immer mehr Beamte in den Niederlassungen, die für die Briefzustellung zuständig sind, zwangsweise pensioniert. Dieser Praxis hat die Entscheidung des VG Köln nun einen Riegel vorgeschoben. Sobald uns die Urteilsgründe vorliegen, werden wir näher berichten.

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Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Beamtenrecht im Rheinland

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