Eine Versetzung ist nicht ohne weiteres zulässig. Sie muss billigem Ermessen entsprechen und der Betriebsrat muss zustimmen. Wir überprüfen für Sie, ob die Versetzung in Ordnung ist.
- Telefon Brühl: (02232) 945040-0
- Telefon Köln: (0221) 337751-0
- Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
- 28. September 2015
- Änderungskündigung, Betriebsrat, billiges Ermessen, Direktionsrecht, GewO, Umsetzung, Versetzung, Weisungsrecht
-
Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Aktuell meistgelesen
- Kündigungsfrist nach MTV DPAG - (102 Aufrufe)
Nicht nur wegen der Nähe zur Zentrale in Bonn (Post-Tower) werden wir oft bei Kündigung von Arbeitnehmern der Deutschen Post AG (DPAG) und Tochterunte... weiterlesen
- TVÖD: Heiligabend und Silvester frei? - (82 Aufrufe)
Silvester und Heiligabend arbeitsfrei? Das fragen sich viele Arbeitnehmer, in vielen Foren herrschen Unsicherheit und fehlerhafte oder nichtssagende A... weiterlesen
- Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP - (78 Aufrufe)
Die Kündigung und Kündigungsfrist von Leiharbeitnehmern die bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das an den Manteltarifvertrag (MTV) DGB/BZA auf... weiterlesen
- § 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst - (66 Aufrufe)
Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es - im Regelfall - eine längere Kündigungsfrist als bei der g... weiterlesen
- Kündigungsfrist nach § 19 TV-V - (65 Aufrufe)
Die richtige Kündigungsfrist: Für Beschäftigte in den Versorgungsbetrieben, für die der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entweder kraft bei... weiterlesen