Immer mehr Unternehmen bestellen im Zuge der Aufarbeitung von Korruptionsskandalen einen unabhängigen Vertrauensanwalt, um den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich bei rechtswidrigen Handlungen und Korruption vertrauensvoll an diesen zu wenden. Der Vertrauensanwalt ist schon von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seine Tätigkeit ist auf der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht (Arbeitsstrafrecht) angesiedelt. Manche Unternehmen richten neben oder anstelle der Bestellung eines Vertrauensanwalts auch Internetportale ein, um Tippgebern eine sichere und gefahrlose Möglichkeit für Hinweise zu geben. Die Bundesregierung plant mit einem neuen Paragraphen (§ 612 a BGB,Anzeigerecht„), Whistleblower vor Maßregelung zu schützen. Es weht ein neuer Wind durch die Unternehmen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwält

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