Arbeitnehmer, Verbraucher, Rentner: Das ändert sich 2016

Für 2016 wünscht Ihnen das Team von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte alles Gute, viel Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit.

Das neue Jahr bringt neben den durch gute Vorsätze bedingten Veränderungen auch Änderungen in den Rahmenbedingungen, auf die Sie leider keinen Einfluss haben.

Krankenkassenbeiträge steigen

So steigen die Krankenkassenbeiträge auf durchschnittlich 15,7 Prozent. Die einzelnen Kassen legen den Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe selbst fest., was sie sicher schon gemerkt haben, weil die Krankenkassen das so schön ankündigen können. So heißt es zB in einem der Ankündigungsschreiben zur Beitragserhöhung sinngemäß: „Und das Beste ist, dass sie nichts tun müssen. Der neue Beitrag wird einfach automatisch weiter abgebucht.“ Toll. Hoffen wir, dass die Erhöhungen bald wieder gemeinsam von Ihnen und Ihrem Chef getragen werden (Minderheitsvotum an dieser Stelle: Unser Chef ;-).

Steuern sinken …

Dafür soll es 2016 mehr „Netto“ geben. So steigt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer um 180 Euro auf 8652 Euro. Bei einem Ledigen werden also erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag – es werden also erst ab 17 304 Euro Steuern fällig. Rentner oder Vermieter müssen deshalb auch erst bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben.

Ausserdem werden die sog. Eckwerte des Einkommensteuertarifs pauschal um 1,48 Prozent erhöht, um die sogenannten „kalten Progression“ zu mildern. Facharbeiter bezahlen heute nämlich einen Steuersatz, den früher Ingenieure zahlen mussten (und wegen der damaligen Kaufkraft auch eher konnten).

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können 2016 bis zu einem Betrag von 13 805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Durch die Anhebung des Existenzminimums sind 180 Euro höherer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Die Kinderfreibeträge werden angehoben und betragen 2016 pro Kind und Jahr insgesamt 7248 Euro.

Freibeträge bei der Lohnsteuer-Ermäßigung können jetzt für zwei Jahre beantragt werden. Bisher mussten sie jedes Jahr neu beantragt werden.

Kinder bevorzugt

Für Kinder hat der Gesetzgeber einiges getan. Das Kindergeld wird erhöht und beträgt für das erste und das zweite Kind monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderzuschlag steigt um 20 Euro auf 160 Euro.

Besserverdiener müssen mehr zahlen

Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2016 höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell 4125 Euro auf 4237,50 Euro monatlich, bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie in den westlichen Bundesländern von 6050 Euro auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 Euro auf 5400 Euro.

Porto wird teuer, Telefonieren billiger

Die DPAG erhöht ab 1.1.2016 den Preis für Standardbriefe um acht auf 70 Cent. Auch der Maxibrief national bis 1000 Gramm, Einschreiben und einige Sendungen ins Ausland werden 2016 teurer. Das Telefonieren und Surfen ins EU-Ausland wird 2016 billiger. Ab dem 30. April 2016 sind beim Roaming in der EU nur noch Aufschläge von 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Daten erlaubt – jeweils plus Mehrwertsteuer. Wir müssen also weiter auf die Abschaffung der Roaming Gebühren warten.

Frauenquote kommt …

Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Chefetagen sieht vor, dass ab 2016 mehr als 100 börsennotierte, mitbestimmungspflichtige Unternehmen bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten einen Frauenanteil von 30 Prozent erreichen müssen. Sonst bleibt der Posten unbesetzt.

Wissenschaftler können endlich Familie planen

Durch sehr kurzfristige Zeitverträge – bisher hatte etwa jeder zweite Arbeitsvertrag an den Hochschulen nur ein Jahr Laufzeit – hat nach dem Ergebnis von Studien nicht nur die Familienplanung der Intelligenzia gelitten. Mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes von 2007 sollen zukünftig verlässlichere Karrierewege und damit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für den wissenschaftlichen Nachwuchs sichergestellt werden.

Pflegeberatung kostenlos

Ab 2016 können pflegende Angehörige eine Beratung in Anspruch nehmen. Wer bei der Pflegeversicherung Leistungen beantragt, erhält automatisch ein Beratungsangebot.

Facharztbesuche schneller, Recht auf Zeitmeinung

Gesetzlich Krankenversicherte haben 2016 nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Bei Problemen hilft ab dem 23. Januar eine der neu eingerichteten Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Geplant ist, dass die Servicestellen innerhalb einer Woche einen Termin beim Facharzt besorgen. Die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten. Schafft die Servicestelle dieses Zeitfenster nicht, muss die Servicestelle dem Patienten eine Untersuchung in einem Krankenhaus ermöglichen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt hat der Versicherte allerdings nicht. Ausgenommen von der Garantie sind Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen. Routineuntersuchungen müssen daher langfristig geplant werden.

Bei bestimmten, planbaren Eingriffen haben Patienten ab dem 1. Januar 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige, ärztliche Zweitmeinung. Das soll vor allem Krankheitsbilder betreffen, bei denen die Gefahr einer unnötigen Operation besteht.

Rentenerhöhung und Rentenbesteuerung

Die Renten steigen ab Juli 2016 voraussichtlich um 4,3 Prozent im Westen und rund fünf Prozent im Osten. Die genaue Erhöhung wird im Frühjahr 2016 festgelegt. Der Rentenbeitrag bleibt stabil bei 18,7 Prozent. Nix gibt es umsonst: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 dafür von 70 auf 72 Prozent, allerdings nur für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge.

Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Änderungen 2016. Wir halten Sie auf unserem Blog auf dem Laufenden. Schauen Sie auch 2016 wieder mal Öfter bei uns rein!

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin

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