Bild Ratgeber zur Kündigung Teil 2

In Teil 2 der BILD.de-Kündigungsserie geht es darum, wie Sie sich richtig bei Erhalt der Kündigung und danach verhalten. Der Ratgeber ist eine umfassende to do Liste für nicht selten kopflose Kündigungsopfer. Schon das Personalgespräch, in dem die Kündigung übergeben wird, erleben viele wie in Trance. Erster Rat:

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Veröffentlicht am: 28. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Fall Emmely: BAG entscheidet heute über Nichtzulassungsbeschwerde

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute über die Nichtzulassungsbeschwerde der Berliner Kassiererin, die nach 31 Jahren im Unternehmen von Kaiser´s (Tengelmann) wegen zwei angeblich unterschlagener Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt worden war. Allerdings soll die Kassiererin auch Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Das ist deswegen interessant, weil die Verfassungsbeschwerde eigentlich die Erschöpfung des Rechtswegs voraussetzt. Allerdings

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Veröffentlicht am: 28. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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BILD.de-Kündigungsserie mit Experten von Kuendigung.de

Arbeitsgerichte, Arbeitsagenturen, alle erwarten eine Kündigungswelle. Anders als normalerweise weiß man als Arbeitnehmer – vor allem in Betrieben mit Kurzarbeit – also aktuell, dass man jedenfalls damit rechnen muß, eine Kündigung zu erhalten. Clevere Arbeitnehmer nutzen Ihre Chance zur Gestaltung im Vorfeld und bleiben so u.U. sogar im Job. Gemeinsam mit Bild.de haben die Experten …

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Veröffentlicht am: 27. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Verwaltungskosten in Betriebskostenabrechnung

Da freut sich der Mieter: In der Betriebskostenabrechnung erscheint ein stattlicher Posten mit der Überschrift „Verwalterkosten“ oder „Verwaltungskosten“. Und siehe da, im Mietvertrag bzw. Gewerbemietvertrag ist die Abrechnung dieser Kosten auch vereinbart worden. Eine Lizenz zum Gelddrucken mit der Möglichkeit des Verwalters, sich jedes Jahr das Gehalt zu erhöhen? Nein, sagt

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsrichter in Baden-Württemberg arbeiten im Akkord: 180 Minuten für jede Kündigung

Das Arbeitsgericht der Zukunft: durchorganisiert wie die Produktion bei Porsche und Toyota. 180 Minuten hat jeder Arbeitsrichter in Baden-Württemberg für eine Kündigung (Kündigungsschutzklage), 440 Minuten für eine Eingruppierungsklage. Das größere Problem ist, dass selbst dies Theorie ist. Zur Zeit erleben die Arbeitsgerichte

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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