Kündigung: Darf ein Müllmann Sperrmüll mitnehmen?
Ein Müllmann hatte bei der Sperrmüllsammlung ein Kinderreisebett entdeckt. Dies konnte der Famlienvater gut gebrauchen und nahm es mit. Der Arbeitgeber erkannte in dem Verhalten aber einen Diebstahl und sprach die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Mannheim erklärte diese Kündigung gleichwohl für
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Veröffentlicht am: 30. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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