Unbezahlter Zwangsurlaub für deutsche Beamte?
Man muss schon verdammt mutig sein, wenn man sich mit Beamten anlegt. Bekanntlich klagen Beamte eher als andere Beschäftigte, vermutlich, weil sie aufgrund des Rechtsstatus weniger mit mit einschneidenden Sanktionen rechnen. Trotz Maßregelungsverbot fürchten andere Beschäftigtengruppen – eigentlich ein Armutszeugnis einer Arbeitswelt in einem demokratischen Rechtsstaat – eine gerichtliche Auseinandersetzung mehr. Trotzdem fürchten Beamte auch …
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Veröffentlicht am: 2. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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