Arbeitsgericht München: Keine Freistellung trotz Klausel im Arbeitsvertrag
Obwohl der Arbeitsvertrag der Klägerin eine Klausel enthielt, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, die Arbeitnehmerin nach Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, verurteilte das Arbeitsgericht München den Arbeitgeber zur Beschäftigung der Klägerin. Diese hatte
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Veröffentlicht am: 23. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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