Dreiseitiger Vertrag unterliegt der AGB-Kontrolle durch das Arbeitsgericht
Ein dreiseitiger Vertrag zur Überleitung von Arbeitnehmern in eine Transfergesellschaft ist ein Aufhebungsvertrag. Als solcher unterliegt der dreiseitige Vertrag bei einem Einsatz in mehreren Fällen der AGB-Kontrolle, so das Bundesarbeitsgericht in einem Fall bei Siemens
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Veröffentlicht am: 22. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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