Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Zuerst Leiharbeitnehmer kündigen

Nach dem Landesarbeitsgericht Hamm (wir berichteten) und dem Arbeitsgericht Duisburg hat nun auch das LAG Berlin-Brandenburg den Grundsatz bestätigt, dass Leiharbeiter zuerst gehen müssen, wenn betriebsbedingte Kündigungen antehen. Das Landesarbeitsgericht Bremen hatte bereits 1997 in mehreren Entscheidungen (LAG Bremen, Urteile vom 02.12.1997 Aktenzeichen 1 Sa 339 ff./96) die Ersetzung von Stammarbeitnehmern durch Leiharbeitnehmer als

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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Duisburg zur Kündigung: Leiharbeitnehmer zuerst

Das Arbeitsgericht Duisburg entschied in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, vor Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung auf freien oder dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Stellen im Wege der Änderungskündigung anzubieten – auch in räumlich weit entfernt liegenden Betrieben. Jedenfalls, soweit Zeitarbeitnehmer beschäftigt würden, handelte es sich nach Ansicht des Arbeitsgerichts um

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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Dreiseitiger Vertrag, einseitiger Vertrag

Wie bereits berichtet, häufen sich bei uns in der Kanzlei die Mandate, in denen Arbeitnehmer vor oder mit der Kündigung ein mit „dreiseitiger Vertrag“ überschriebenes Vertragskonstrukt vorlegen. Man könnte nun aufgrund der Bezeichnung vermuten, dass es sich um einen kurzen Vertrag handelt, dessen Inhalt sich auf drei Seiten zusammenfassen lässt. Die meisten dreiseitigen Verträge haben …

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Veröffentlicht am: 21. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigung – was man tun kann

Einen aktuellen Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Willmann hat der Merkur veröffentlicht. In dem Artikel werden die wichtigsten Tipps zum Thema Kündigung zusammengefasst. Bald werden wir 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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ARAG: 20 % mehr Deckungszusagen im Arbeitsrecht 2009

Der drittgrößte Rechtsschutzversicherer, die Düsseldorfer ARAG, erwartet wegen der Wirtschaftskrise für 2009 deutlich mehr Schadensmeldungen im Bereich des Arbeitsrechts. Im ersten Halbjahr 2009 habe man bereits ca. 20 Prozent mehr Deckungsanfragen im Arbeitsrecht registriert. Seit März/April

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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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