Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Zuerst Leiharbeitnehmer kündigen
Nach dem Landesarbeitsgericht Hamm (wir berichteten) und dem Arbeitsgericht Duisburg hat nun auch das LAG Berlin-Brandenburg den Grundsatz bestätigt, dass Leiharbeiter zuerst gehen müssen, wenn betriebsbedingte Kündigungen antehen. Das Landesarbeitsgericht Bremen hatte bereits 1997 in mehreren Entscheidungen (LAG Bremen, Urteile vom 02.12.1997 Aktenzeichen 1 Sa 339 ff./96) die Ersetzung von Stammarbeitnehmern durch Leiharbeitnehmer als
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 21. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):



