Interessenausgleich mit Schattenliste

Eine Schattenliste, die Betriebsrat und Arbeitgeber im Rahmen von Interessenausgleichsverhandlungen vereinbaren, nimmt nicht an der Privilegierung nach §§ 111, 1 Abs. 5 BetrVG für die sog. Namensliste teil, entschied das Arbeitsgericht Krefeld. Wir stellen in unserer Kanzlei fest, dass Namenslisten inzwischen epidemieartig von den Betrieben eingesetzt werden, um die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl bei betriebsbedingten auf …

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Einigungsstelle bei der Desowag

Teilerfolg für den Betriebsrat der Desowag in Rheinberg: Das Arbeitsgericht in Wesel setzte, wie Der Westen berichtet, eine Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan und als Einigungsstellenvorsitzenden

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Veröffentlicht am: 17. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Mainz: Fristlose Kündigung bei unzulässiger Nebentätigkeit möglich

Auch eine fristlose Kündigung kann auf einen Verstoß gegen Nebentätigkeitsvorschriften des öffentlichen Dienstes gestützt werden, entschied das Arbeitsgericht Mainz. Extrem fleissig im Nebenjob war ein Leiter einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebundes, für dessen Arbeitsvertrag (A 16 plus Verbandszulage und Dienstwagen) die Geltung des Beamtenrechts vereinbart war. So hatte dieser in den letzten zehn Jahren …

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Veröffentlicht am: 17. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Sozialplan: Charts der Abfindungen

Jedem Arbeitsrechtler dürften in den letzten Monaten Sozialpläne und Interessenausgleiche vorgelegen haben. Wir hatten schon an anderer Stelle die Risiken eines sog. Interessenausgleiches mit Namensliste beschrieben. Heute soll es um die Sozialplanabfindungen gehen. In der Vergangenheit, also vor der sog. Krise, haben Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeber oft ansehnliche Abfindungen ausgehandelt. Diese waren zum Teil noch …

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Veröffentlicht am: 17. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Sofort Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz

Das neue Pflegezeitgesetz, das seit Mai 2008 gilt, könnte in Verbindung mit der Alterspyramide zum Jobretter 2009 avancieren. Ein schlechtes Gewissen brauchen Arbeitnehmer dabei nicht zu haben. Denn die Unternehmen versuchen zunehmend die gesetzliche Sozialauswahl und damit den Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

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Veröffentlicht am: 16. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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