Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt
Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt mit „Ansage“ kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das musste ein Familienvater feststellen, dessen Urlaub in den Osterferien teilweise nicht genehmigt worden war, und der dies nicht akzeptieren wollte. Der Geschäftsführer hatte frühzeitig zu dieser Zeit selbst Urlaub angekündigt. Der Mitarbeiter wollte dies allerdings nicht akzeptieren, da
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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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