“Fauler Sack”: Kündigung wegen Beleidigung des Chefs
Wer seinen Vorgesetzten nicht nur für einen faulen Sack hält, sondern ihm dies auch noch zweimal mitteilt, muss mit einer Kündigung rechnen. Da es sich aber um eine „einfache“ Beleidigung handelt und nicht um eine grobe Beleidigung, wäre eine
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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Man liest es in Presseportalen als Frage zum Streikverbot des Arbeitsgerichts Hamburg – und das Arbeitsgericht Kiel glaubt sogar selbst daran*: Haben einstweilige Verfügungen der Arbeitsgerichte bei Streiks wie dem Kita-Streik bundesweite Bedeutung? Nein, natürlich nicht, denn 5 / 5 ( 1 vote ) 


