Kündigung eines Schwerbehinderten auch in Privathaushalt nur mit Zustimmung des Integrationsamtes
Der besondere Kündigungsschutz des § 85 SGB IX setzt nicht voraus, dass der Schwerbehinderte in einem „Betrieb“ beschäftigt wird. Der Kündigungsschutz erstreckt sich auf alle Schwerbehinderte, die in einem wirksamen Arbeitsverhältnis stehen. Das kann auch in einem Privathaushalt sein. Mit dieser Begründung erklärte das Arbeitsgericht Düsseldorf die Kündigung einer 61-jährigen Haushälterin, die 5 / 5 …
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Veröffentlicht am: 13. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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