Kündigung: Während Arbeitsunfähigkeit auf Facebook gesurft
In der Schweiz ticken die Uhren doch etwas anders als bei uns. Jedenfalls beim Thema Kündigung. So glaubt das Schweizer Versicherungsunternehmen National Suisse, eine Mitarbeiterin zu Recht kündigen zu können, weil diese während einer eintägigen Krankschreibung von zu Hause auf Facebook zugegriffen hatte, berichtet der Standard. Die Begründung für
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Veröffentlicht am: 26. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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