Kündigung wegen Brötchenbelag
Ein neuer Fall einer Kündigung wegen einer Bagatelle rauscht durch den Blätterwald. Eine Kündigung wegen Verzehr eines Brötchenbelags (wir berichteten). Die beiden Bäcker wenden gegen die Kündigung ein, sie hätten lediglich wegen eines neuen Rezepts eine Geschmackstest gemacht. Der zuständige NGG-Sekretär geht daher davon aus, daß das Arbeitsgericht die Kündigung als ungerechtfertigt zurückweisen muß, „denn
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Veröffentlicht am: 9. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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