Mitarbeiterscreening bei der Bahn: Wieviel Kontrolle darf der Arbeitgeber?
Nicht alles, was auf den ersten Blick sinnvoll ist, darf ein Arbeitgeber tun, wenn er damit in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer eingreift. Bahnchef Mehdorn ist offensichtlich der Meinung, er dürfe sich gegenüber Mitarbeitern und Betriebsrat alles erlauben, was nicht strafbar ist. Daher der Trick mit der Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Im Arbeitsverhältnis ist aber nicht alles …
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Veröffentlicht am: 1. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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