Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gibt es jetzt unter erleichterten Bedingungen auch für Leiharbeitnehmer. Nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg von 14.12.2007 (L 13 AL 4932/06) kam Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer frühestens nach drei Monaten ohne Auftrag in Betracht. Solange trägt nämlich der Verleiher nach §§ 11 Abs. 4 AÜG, 615 BGB das Annahmeverzugsrisiko und kann
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Veröffentlicht am: 5. Januar, 2009 von RA Michael W. Felser
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