Stationszeugnis ist kein Arbeitszeugnis
darauf weist das „Anwaltsblatt Karriere“ in Heft 2/2008 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zum Stationszeugnis hin. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Arbeitszeugnissen, die wohlwollend formuliert sein müssen, wollte der VGH nicht auf das Stationszeugnis übertragen. Ein offensichtlich nach der Beurteilung im Stationszeugnis ansonsten eher schweigsamer Rechtsreferendar hatte sich mit einem …
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Veröffentlicht am: 6. Januar, 2009 von RA Michael W. Felser
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