Agfa Photo: Unterrichtungsschreiben bleibt falsch
War falsch und bleibt falsch, das ergab gestern der dritte Verhandlungstermin von ehemaligen Mitarbeitern der Agfa Gevaert, die per Betriebsübergang in die – inzwischen insolvente – Agfa Photo GmbH „abgeschoben“ wurden. Dabei informierte Agfa allerdings die Arbeitnehmer mit dem gesetzlich vorgeschriebenen
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Veröffentlicht am: 28. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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