Diskriminierung wegen Geschlecht nach dem AGG
20000 Euro Entschädigung und Schadensersatz in noch unbekannter Höhe wegen durch ein statistisches Gutachten belegter Geschlechtsdiskriminierung sprach das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.11.2008 – 15 Sa 517/08) einer Mitarbeiterin der Verwertungsgesellschaft GEMA zu. Die Mitarbeiterin hatte sich auf eine Direktorenstelle beworben und war
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Veröffentlicht am: 29. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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