AT-Mitarbeiter: Arbeitsrecht 2. Klasse ?
Gilt für AT-Mitarbeiter ein eigenes Arbeitsrecht? Spezielle Kündigungsfristen? Ausnahmen vom Kündigungsschutz? Größere Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsvertrag? So schlimm ist es tatsächlich nicht. Für AT-Mitarbeiter gilt zwar das normale Arbeitsrecht ohne Ausnahme, anders als bei leitenden Angestellten. Auch der Betriebsrat ist für die AT-Mitarbeiter zuständig. Und trotzdem
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Veröffentlicht am: 22. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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