Teilzeitjobber können Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit haben
§ 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber kann allerdings
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Veröffentlicht am: 12. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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