Freistellung und Sozialversicherung: Problem erkannt, Problem gebannt
Es ist allgemein und nicht nur bei „besseren Jobs“ verbreitet und üblich: Nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag werden Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Lohnes von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung hatten hier 2005 ein Ende der Beschäftigung angenommen, weil es an der Weisungsbefugnis der Arbeitgeber im Falle der Freistellung fehle. …
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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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