Wahlanfechtung der Personalratswahl bei SPD-Bundestagsfraktion gescheitert
Die Personalratswahl der Beschäftigten der Bundestagsfraktion der SPD ist von einem einzelnen Beschäftigten mit einem Wahlanfechtungsverfahren angegriffen worden. Zur Begründung berief der Mitarbeiter darauf, dass auf eine Fraktion im Deutschen Bundestag das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuwenden sei; es müsse also anstelle der Personalratswahl eine Betriebsratswahl durchgeführt werden. Der Antrag des Beschäftigte richtete sich auf die Feststellung …
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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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