Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt

Am 4. und 5. November 2008 bringt die Fachzeitschrift für Betriebsratsmitglieder „Arbeitsrecht im Betrieb“ wieder „Licht ins Dunkel“ der Rechtsprechung. Behandelt werden aktuelle Urteile und Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts und die Folgen

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Veröffentlicht am: 28. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Flexicurity und ein neues Arbeitsvertragsgesetz

Flexicurity – was bringt ein neues Arbeitsvertragsgesetz – so lautet der Titel eines Seminars des AIB-Verlags mit der Kollegin Silke Martini in Hannover als sachkundiger Referentin. Die Veranstaltung, die sich insbesondere, aber nicht nur an Betriebsratsmitglieder richtet, findet von Do., 13.11.2008, 9.30 Uhr bis Fr., 14.11.2008, 16.00 Uhr statt. Das sogenannte Flexicurity-Konzept ist Teil der …

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Veröffentlicht am: 28. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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keiner-weiss-was-genaues.de

aber-alle-antworten.net. Ein wunderbares Beispiel dafür, was für ein Chaos bei Laienportalen schon auf eine einfach zu beantwortende Frage von Hobbyjuristen mit „Privatstudium“ angerichtet wird. Die „Experten“ verschiedenen Grades – sogar den „Einstein“ kann man erwerben und den „Master“ (!) – scheinen auf die Fragen förmlich zu lauern, jedenfalls erfolgt schon nach zwei zackigen Minuten die …

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Veröffentlicht am: 28. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Führerschein weg: Der entscheidene Unterschied

Man kann seinen Führerschein schnell verlieren. Doch weg ist nicht gleich weg. Bei einem Fahrverbot wird dem Betroffenen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten untersagt, das Auto oder Motorrad zu fahren. Für diese Zeit wird der Führerschein bei der Verwaltungsbehörde hinterlegt. Anders aber bei einem Entzug der Fahrerlaubnis,

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Veröffentlicht am: 25. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat kann Diskriminierung in Stellenausschreibung untersagen lassen

Nach einem Beschluß des LAG Frankfurt (Beschluß vom 06.03.3008 – 9 TaBV 251/07 ) hat der Betriebsrat bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen die §§ 11, 7, 1 AGG gemäß §§ 17 II AGG, 23 III BetrVG einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Ein grober Verstoß

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Veröffentlicht am: 24. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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