AG Brühl: Cash geht es schneller
Heute wurde vor dem Amtsgericht Brühl ein fast alltäglicher Fall verhandelt: Der Vermieter behauptet Mietrückstände und verlangt Schadenersatz für Beschädigungen. Die Mieter behaupten Mietmängel, bestreiten die Verpflichtung zu Schadenersatz und begehren ihrerseits die Mietkaution. In unserem Fall verständigte sich die Kollegin mit mir darauf, dass die Mieter noch die Mietrückstände zahlen, auf den Schadenersatz verzichtet …
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Veröffentlicht am: 5. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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