Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat zuständig?
Auch zwischen GBR (Gesamtbetriebsrat) und KBR (Konzernbetriebsrat) gibt es schon mal Zoff. Denn jeder will schliesslich mitbestimmen, dazu hat man sich zum Betriebsratsmitglied und Gesamtbetriebsratsmitglied oder Konzernbetriebsratsmitglied wählen lassen. Die Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht ausdrücklich geregelt. In § 54 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) heisst es dazu: „Der Konzernbetriebsrat ist zuständig für die …
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Veröffentlicht am: 4. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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