Das Datum auf dem Kündigungsschreiben
Ein Leser eines Beitrags wies heute per E-Mail darauf hin, dass wir auf das „unbedingte Formerfordernis“ der Datierung einer Kündigung, genauer des Kündigungsschreiben, nicht hingewiesen haben. Natürlich gehen wir davon aus, dass ein Kündigungsschreiben wie jedes Schreiben datiert wird. Tatsächlich besteht aber keine rechtliche Notwendigkeit, das Kündigungsschreiben mit Datum zu versehen. Ein Datum mag nach
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Veröffentlicht am: 1. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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