Führerschein: Entzug schon bei einmaligem hartem Drogenkonsum
Schon ein einmaliger Gebrauch sog. harter Drogen (Amphetamin) kann die fehlende Eignung zum Führen eines KFZ begründen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Betroffene ein Fahrzeug führte, obschon er unter Einfluss von
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Veröffentlicht am: 29. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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