Befristung: Auf den Dienstplan kommt es nicht an..
Ein angestellter LKW – Fahrer hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09.2007. Mündlich war ihm vom unmittelbaren Vorgesetzten sowie dem Abteilungsleiter mitgeteilt worden, dass sich das Arbeitsverhältnis um sechs Monate verlängern würde; dies sei von der Personalstelle abgesegnet. Zudem war der Kläger bis Weihnachten 2007 in die Dienstpläne aufgenommen worden.
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Veröffentlicht am: 29. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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