Leitender Angestellter: Keine Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Für leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz nach § 14 KSchG nur eingeschränkt. Eine Sperrzeit darf die Arbeitsagentur deswegen bei einem leitenden Angestellten nicht verhängen, wenn dieser gegen Zahlung einer Abfindung einen Aufhebungsvertrag abschließt, um einer Kündigung des Unternehmens zuvorzukommen. Das Bundessozialgericht: „Selbst wenn die
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Veröffentlicht am: 14. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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