Die Arbeitszeitrichtlinie 2008
Die EU-Kommission hat die Katze „amtlich“ aus dem Sack gelassen. Folgende Änderungen sind bei der Arbeitszeitrichtlinie geplant: beim Bereitschaftsdienst (Bereitschaftszeit) wird zwischen aktiven und inaktiven Zeiten unterschieden; der aktive Bereitschaftsdienst ist als Arbeitszeit zu zählen; inaktiver Bereitschaftsdienst darf nicht
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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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