Wenn der Vati der Mami zuviel Unterhalt zahlt…
dann kann er die Zahlung nicht einfach eigenmächtig reduzieren. Zwar sieht die Unterhaltsreform 2008 nun mehr die Eigenverantwortlichkeit des geschiedenen Ehegatten vor. Sind die Kinder über drei Jahre alt, entfällt die Unterhaltspflicht auf Betreuungsunterhalt, soweit es der Billigkeit entspricht. Die Zeit kann sich noch verlängern, etwa bei langer Ehedauer. Aber in vielen Fällen ist sie …
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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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