Bereitschaftsdienst: Neue EU-Richtlinie Arbeitszeit in der Kritik
Jahrelang haben die Arbeitnehmer, Rettungsdienstler, Ärzte und Feuerwehrleute für eine Anerkennung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gekämpft. Nach dem EuGH (SIMAP-Urteil) gab ihnen auch das Bundesarbeitsgericht Recht. Bereitschaftsdienst sei – arbeitszeitrechtlich – Arbeitszeit. Der deutsche Gesetzgeber musste handeln und 2004 das Arbeitszeitgesetz an die Auslegung der EU-Arbeitszeitrichtlinie durch EuGH und BAG anpassen. Das gefiel nicht allen: …
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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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