Lehrer beklagen, dass die Gerichte die Meinungsfreiheit bei Lehrerbewertungsportalen wie Spickmich.de sehr hoch hängen (wir berichteten mehrfach zu Spickmich), während z.B. Datenschutzbeauftragte bei Hochschullehrerportalen wie Meinprof.de die Ansicht vertreten, die Bewertungen seien nur unter bestimmten Auflagen zulässig. Nach allgemeiner Ansicht ist Lehrermobbing auch im Internet nicht zulässig, Schüler müssen auch, wie verschiedene Urteile (Schulverweisurteil 1 :: Schulverweisurteil 2) belegen, mit Schulverweis als Bestrafung rechnen. Da der Trend zu Bewertungsportalen unaufhaltsam erscheint, darf man gespannt sein auf das erste Richterbewertungsportal.

Man darf gespannt sein, welche Auswirkungen dies auf die Rechtsprechung haben wird.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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