Restmandat des Betriebsrats und Einigungsstelle
Die Einigungsstelle muss im Rahmen der Prüfung der der offensichtlichen Unzuständigkeit gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Frage klären, ob das vom Betriebsrat geltend gemachte Mitbestimmungsrecht Inhalt eines Restmandats
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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Der allgemeinverbindliche Vergütungstarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen regelt ab dem 01.05.2008 für alle Mitarbeiter in Friseursalons in NRW die Eingruppierung und Vergütung. In zehn Vergütungsgruppen sind die Tätigkeiten näher beschrieben und die dafür 5 / 5 ( 1 vote )
Der Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen vom 1.1.2008 wurde ab dem 1. Mai 2008 für allgemeinverbindlich erklärt. Die zentralen Daten des Tarifvertrages findet man beim Tarifregister in NRW. Das Tarifregister listet die wesentlichen Daten wie 3.3 / 5 ( 3 votes ) 



