Betriebsrat, Spaltung, Verschmelzung und Umwandlungsgesetz
Bei Verschmelzungen oder Spaltungen wird der Betriebsrat im Regelfall nach dem Betriebsverfassungsgesetz beteiligt. Auch das Umwandlungsgesetz sieht Rechte des Betriebsrats vor, u.a. ist ihm der Verschmelzungsvertrag bzw. Spaltungsvertrag rechtzeitig zuzuleiten. Die Folgen für
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Veröffentlicht am: 6. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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