Neuer Gerichtsstand für Außendienstler im Arbeitsrecht
Gemeinsam mit einer beabsichtigten Entlastung der Sozialgerichte (wir berichteten) soll auch das Arbeitsgerichtsgesetz verändert werden. Bisher war für Klagen gegen den Arbeitgeber die Gerichte am Sitz des Unternehmens zuständig. Hier war die Vergütung zu zahlen, hier wurden Weisungen erteilt und hier war der Ort der Erfüllungsverpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis. Die Rechtsprechung nahm dies auch bei …
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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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