VW: Betriebsratschef geht in den Knast
Wie der Kölner Stadtanzeiger soeben berichtet, hat das Landgericht Braunschweig den früheren Betriebsratschef von VW im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren VW – Manager Peter Hartz wegen Untreue und sog. Lustreisen auf Kosten des Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Gewährung ist daher zunächst nicht …
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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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