Betriebsübergang: Hin und Her beim Widerspruchsrecht
Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 6 BGB, da das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen erloschenen Arbeitgeber nicht fortgesetzt werden kann. Damit hatte der Kläger vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21.02.2008 – Aktenzeichen 8 AZR …
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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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