Witwengeld trotz Kurzehe
Obwohl die Ehe nur 10 Tage alt war, bevor der Landesbeamte starb, sprach das Verwaltungsgericht Arnsberg der Witwe das sog. Witwengeld zu. Das Witwengeld wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Bei kürzerer Ehedauer greift die gesetzliche Vermutung ein, dass es der Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung …
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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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