Tücken beim befristeten Arbeitsvertrag
Befristen kann man viermal, maximal zwei Jahre, ohne Grund. So lässt sich der Rechtsirrtum zusammenfassen, dem viele Arbeitgeber beim Thema Befristung unterliegen. Ganz so einfach geht es doch nicht. Das Bundesarbeitsgericht stellte heute klar
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Veröffentlicht am: 20. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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