Betriebsrat gegen Leiharbeit
Beim Traditionsunternehmen Stoll hängt der Haussegen schief. Neueinstellungen werden nur noch über Leiharbeitsunternehmen gemacht. Der Betriebsrat soll dabei keine Mitbestimmungsrechte haben. § 99 BetrVG
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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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