Elternzeit und Resturlaub
Ein häufiger Fall und zumeist betrifft es Frauen: Eine junge Mutter nimmt Erziehungsurlaub oder, wie es heute heißt, sie geht in Elternzeit. Allerdings bestehen noch Ansprüche auf Resturlaub. Und dann schließt sich an die Elternzeit nahtlos eine weitere an. Der Resturlaub kann faktisch also gar nicht genommen werden. Man könnte meinen, es bestünde dann ein …
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Veröffentlicht am: 20. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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