Aktienoptionen für den Betriebsrat
na, ob das ne gute Idee ist … Jedenfalls hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.01.2008 – 7 AZR 887/06) damit zu befassen, ob ein Unternehmen einem Betriebsratsmitglied, dass sich auf das Benachteiligungsverbot berufen hatte, auch Aktenoptionen gewähren muss. Nach § 37 Abs. 4 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern
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Veröffentlicht am: 17. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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